Virus

COVID-19 – Regelungen am Klinikum Wels-Grieskirchen

Besuche und Begleitung

Ab Dienstag, den 10. November 2020, gilt absolutes Besuchsverbot in allen oö. Krankenhäusern. Ausgenommen vom Besuchsverbot sind

  • Begleitung von Menschen, die im Sterben liegen
  • Besuch von Kindern 
  • Begleitung bei Geburten
  • Für alle Besucher und Begleitpersonen besteht Maskenpflicht. Der entsprechende Mund-Nasen-Schutz wird bei der Schleuse ausgehändigt. 
  • Personen, welche Patienten ins Klinikum bringen und auf diese warten, müssen im Haupteingangsbereich bzw. im Wartezelt vor dem Klinikum verbleiben (ausgenommen Begleitpersonen in genannten Fällen). Bei der Begleitung von Patienten im Klinikum sind Klinikum-Mitarbeiter gerne behilflich.
  • Während des gesamten Aufenthalts im Klinikum muss auf ausreichend Abstand zu anderen Personen und auf konsequente Händehygiene geachtet werden. 

Beschränkter Zugang

Alle Patienten, Besucher und weitere berechtigte Personen müssen den Haupteingang benützen. Der Zugang erfolgt über eine Schleuse, in welcher Kontrollen und Befragungen durchgeführt werden. 
Auch der Zugang zum Gesundheitszentrum Wels muss über den Klinikum-Haupteingang und die Schleuse erfolgen.

Online-Check

Zusätzlich gibt es die Möglichkeit, den Gesundheitscheck vorab online unter visit.covidoor.com durchzuführen, indem einige Fragen beantwortet werden und ein Ticket generiert wird.
Nutzen Sie den entsprechenden Check-in beim Haupteingang und halten Sie Ihr Ticket (QR-Code) bereit!
Dieses Ticket bestätigt nur den erfolgreichen Gesundheitscheck, die Registrierung als Patient oder Besucher an der Schleuse muss trotzdem erfolgen!

Schleuse

  • Die Schleuse wurde eingerichtet, um COVID-19-Verdachtsfälle zu filtern und zu verhindern, dass möglicherweise infizierte Personen unkoordiniert in das Krankenhaus eintreten.
  • Im Rahmen der Triage wird geprüft, ob ein Verdacht auf eine Infektion besteht. Diese Begutachtung erfolgt durch standardisierte Fragen hinsichtlich Symptomatik und Kontaktpersonen sowie durch Messung der Körpertemperatur. 
  • Als Identifikationsnachweis gelten Dokumente wie Reisepass, Personalausweis oder Führerschein. Auch Personen, die mit der Rettung ins Klinikum transportiert werden, werden befragt.
  • Für eine rasche Abwicklung können Sie den Gesundheitscheck bereits vorab elektronisch durchführen auf https://visit.covidoor.com. Nutzen Sie den entsprechenden Check-in beim Haupteingang und halten Sie Ihr Ticket (QR-Code) bereit!
  • Personen mit COVID-19-Verdacht werden durch Personal in die Infektionsambulanz zur weiteren klinischen Abklärung begleitet.
  • Personen, die nach entsprechender Prüfung das Krankenhaus betreten, werden über die Hygienevorschriften informiert und sind verpflichtet, einen chirurgischen Einmal-Mund-Nasen-Schutz bzw. eine OP-Maske bis zum Verlassen des Hauses zu tragen. Dieser wird an der Schleuse ausgehändigt. Bei stationären Patienten gilt diese Verpflichtung außerhalb der Patientenzimmer.
  • Das Tragen von Schutzmasken mit Ausatemventil sowie von Klinikum-fremden Stoffmasken ist im Klinikum Wels-Grieskirchen nicht erlaubt. Diese werden gegen einen Mund-Nasen-Schutz getauscht.

Vielen Dank für Ihr Verständnis!