e-card

Ausweispflicht

Die Patienten­identifikation dient Ihrer Sicherheit!

Aufgrund gesetzlicher Bestimmungen (§148 Z 6 ASVG, § 98 (2) GSVG, § 92 (2) BSVG, § 68 (2) B-KUVG) sind alle Krankenanstalten seit 1. Jänner 2016 dazu verpflichtet, die Identität der Patienten sowie die rechtmäßige Verwendung der e-card zu überprüfen.

Bitte nehmen Sie zu jedem Krankenhausbesuch Ihre e-card und einen amtlichen Lichtbildausweis mit und legen Sie diese bei der Anmeldung vor!