COVID-19 – Regelungen am Klinikum Wels-Grieskirchen
COVID-19: Aktuelle Informationen rund um Schutzmaßnahmen und Zugangsbeschränkungen (Stand 1. Mai 2023)
Besuchszeiten
Aktuelle Besuchszeiten
14:00 bis 18:30 Uhr (Mo bis So)
Letzter Einlass: 18:00 Uhr
Besuchsregelung
- Höchstens 2 Besucher pro Patient und Tag für eine Stunde
- Ausnahmen von der Besuchsbeschränkung bestehen bei der Begleitung/dem Besuch von minderjährigen Patienten sowie bei Palliativpatienten und kritischen Lebensereignissen.
Darüber hinaus:
- Höchstens 1 Person zur Begleitung bei Untersuchungen während der Schwangerschaft
- Höchstens 1 Person zur Begleitung zu einer Entbindung
Patienten
Antigentests vor/bei der stationären Aufnahme werden, sofern keine Symptomatik besteht, nicht mehr durchgeführt.
Maskenpflicht
Mit Ablauf des 30.04.2023 endet die FFP‐2‐Maskenpflicht in Gesundheitseinrichtungen. Auch in unserem Klinikum besteht ab 01.05.2023 keine FFP‐2 Maskenpflicht mehr. Natürlich kann, trotz Ende der allgemeinen Maskenpflicht, bei Verdacht auf ein bestehendes Infektionsrisiko weiterhin eine Maske zum Eigenschutz getragen werden.
Zugang nur über Haupteingang
Alle Patienten, Besucher und weitere berechtigte Personen müssen den Haupteingang benützen. Der Zugang erfolgt über die Schleuse. (Gilt auch für Unfall-Patienten)
Schleuse
Personen mit COVID-19-Verdacht werden durch Personal in die Infektionsambulanz zur weiteren klinischen Abklärung begleitet.
Öffentliche Teststraße
Die Klinikum-Teststraßen an den Standorten Wels und Grieskirchen wurden mit 31.03.2022 aufgelassen.
Die aktuellen Testmöglichkeiten finden Sie online unter OÖ testet
Vielen Dank für Ihr Verständnis!