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COVID-19 Situation - Neue Regelungen am Klinikum
Besuchsverbot
Auf Grund der aktuellen COVID-19-Situation ist Folgendes zu beachten:
- Derzeit gilt ein absolutes Besuchsverbot.
- Nehmen Sie bitte telefonisch Kontakt zu Ihren Angehörigen und Freunden auf!
- Ausnahmeregelungen gelten bei besonders berücksichtigungswürdigen Umständen bei Palliativpatienten, sterbenden Patienten, Patienten in Lebensgefahr und Kindern. In diesen Einzelfällen ist pro Tag und pro Patient ein Besuch erlaubt.
Beschränkter Zugang
- Patienten und weitere berechtigte Personen müssen den Klinikum-Haupteingang in der Grieskirchner Straße benützen. Der Zugang ist über eine Schleuse möglich, in welcher Kontrollen und Befragungen erfolgen.
- In der Römerstraße steht Unfallpatienten der Zugang zur Unfall-Erstversorung zur Verfügung.
- Werdende Mütter erhalten Zugang zum Eltern-Kind-Zentrum – sie müssen sich vorab durch Läuten im Eingangsbereich anmelden. Maximal eine Begleitperson ist erlaubt.
- Personen mit Symptomatik dürfen das Klinikum Wels-Grieskirchen nicht betreten und sind aufgefordert, nachhause zu gehen und 1450 zu wählen.
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Stand: März/2020